Für diese Geldanlage gilt die Abgeltungsteuer nicht. Wer riestern will, hat die Qual der Wahl. Doch nicht alle Anlageformen sind wirklich gut und oft genug profitiert Vater Staat zum Nachteil der Sparer.
Das gilt jedoch nicht mit Riester-Fondssparplänen. Für diese Geldanlage gilt die Abgeltungsteuer nämlich nicht. Hier bremsen Anleger den Fiskus aus. Wer einen zertifizierten Riester-Fondssparplan abschließt, dabei aber keine staatliche Förderung in Anspruch nimmt (ungeförderter Vertrag), holt sich eine renditestarke Steuerprivilegierung ins Depot. Der Grund: Es gelten die gleichen günstigen Steuerregeln wie für Fondspolicen. Während der gesamten Ansparphase des Riester-Fondssparplans werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne nicht versteuert. Erst wenn der Vertrag ausgezahlt wird, entweder als lebenslange Rente oder als Einmalbetrag, werden Steuern fällig, die sogenannte nachgelagerte Besteuerung.
Voraussetzung ist wie bei Lebensversicherungen: Der Sparer ist bei Auszahlung des angesparten Vermögens mindestens 62 Jahre alt, und der Vertrag hat zwölf Jahre bestanden. Dann muss der Sparer bei der Einmalauszahlung die Gewinne nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Wichtig: Das Geld, das in einen ungeförderten Riester-Vertrag fließt, kann auch verrentet werden. Der Riester-Fondssparer kann wählen: Entscheidet er sich für eine Rente, greift der Fiskus nur auf den relativ niedrigen Ertragsanteil zu. Beim ungeförderten Riester-Fondssparplan schlägt dank der steuerfreien Ansparphase der Zinseszinseffekt zudem voll zu Buche. Bei privaten Fondssparplänen ist dieser Effekt durch die Abgeltungsteuer ab 2009 geschmälert und mindert so die Rendite.
Einen ungeförderten Riester-Fondssparplan kann jeder abschließen oder aufstocken, auch Selbstständige, die nicht förderberechtigt sind. Fondsprodukte bieten bessere Renditechanchen als andere Riester-Angebote. Anleger gehen aber auch höhere Risiken ein. Verluste müssen Investoren aber nicht fürchten. Denn in einem Punkt profitieren auch die ungeförderten Verträge von den normalerweise strengen staatlichen Produktvorgaben für Riester-Sparer: Am Ende der Laufzeit ist zumindest die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge garantiert.