Unser genossenschaftlicher Auftrag ist die Förderung unserer Mitglieder und Kunden. In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Dabei soll die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder aus eigener Kraft und nicht durch Unterstützung Dritter bzw. des Staates gelingen. Dieser Förderauftrag macht uns einzigartig. Durch eine Mitgliedschaft in unserer Bank sind Sie mehr als nur Kunde. Sie sind Teilhaber Ihrer Volksbank. Das bedeutet für uns: Sie und Ihre persönlichen Wünsche und Ziele stehen bei unserem Wirken im Vordergrund.
Die Vertreterwahlen sind hierbei für uns etwas ganz Besonderes. Denn 48.023 Mitglieder der VR-Bank Westmünsterland sind aufgerufen, abzustimmen und das höchste Gremium unserer Bank zu wählen: die Vertreterversammlung. Warum gibt es diese Versammlung? Weil die Vertreter die Interessen unserer Mitglieder wahrnehmen und umsetzen. Pro 125 Mitglieder der VR-Bank Westmünsterland ist ein Vertreter zu wählen. Die Vertreter üben ein wichtiges Amt aus, denn sie stellen wichtige Weichen als beschlussfassendes Organ der Genossenschaft, wie z. B.
- Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Wahlen zum Aufsichtsrat (bestellt den Vorstand, Kontrollorgan)
- Wahlen zum Beirat (beratendes Organ aus Perspektive der Mitglieder und Kunden)
- Satzungsänderungen.
Auch Sie haben in der Zeit von Montag, 26. September 2022 bis Freitag, 30. September 2022 Gelegenheit, an der Vertreterwahl teilzunehmen und somit bei der Zusammensetzung der Vertreterversammlung mitzuwirken.
Werden Sie aktiv, stimmen Sie ab – denn Mitglieder können MEHR bewegen!